(im Folgenden das „Hotel“ genannt) hinsichtlich des Beech Resort Fleesensee.
§ 1 ANWENDUNGSBEREICH 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge hinsichtlich sämtlicher Leistungen, die das Hotel gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden der „Kunde“ genannt) erbringt, insbesondere für Verträge über Überlassung von Hotelzimmern.
2. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
3. Bei Buchungen der Rate "Flexibel Reisen" ist der Gesamtreisepreis direkt im Hotel zu begleichen.
4. Bei Buchungen der Rate "Vorfreude“ ist der Reisepreis zu 100 % zum Zeitpunkt der Buchung über eine Kreditkarte zu entrichten.
5. Bei Buchungen der Rate "Stay more & Save more" ist der Reisepreis zu 100 % zum Zeitpunkt der Buchung über eine Kreditkarte zu entrichten.
6. Bei Buchungen einer Promotion oder weiteren Rabattierter Rate ist der Reisepreis zu 100 % zum Zeitpunkt über eine Kreditkarte zu entrichten.
7. Bei Buchungen auf der Website
www.beechhotel.com ist eine gültige Kreditkarte vom Kunden zu hinterlegen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Hotel bzw. ein von diesem Dienstleister die jeweils fälligen Zahlungen von der Kreditkarte abbucht.
8. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung von überlassenen Leistungen durch Dritte sowie die Nutzung zu andere Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel kann nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§ 3 ZIMMERNUTZUNG,
ZIMMERÜBERGABE, ABREISE 1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Kunde haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich sogenannter Kontingentverträge.
3. Der Kunde hat, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag –sofern nicht anders vereinbart- ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr für den Kunden frei. Danach hat das Hotel das Recht, das Zimmer anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag -sofern nicht anders vereinbart- spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis).
§ 4 VERANSTALTUNGEN / TAGUNGENDer Kunde hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl an einer Veranstaltung / Tagung spätestens sieben Tage vor deren Beginn mitzuteilen. Sofern der Kunde dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel nicht schriftlich zu, ist der Kunde zu einer Durchführung der Veranstaltung / Tagung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (gegebenenfalls mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Kunden auf Zustimmung besteht nicht.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung / Tagung, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Kunden nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Kunden zumutbar sind.